UNIQA CHARTERAUSFALLVERSICHERUNG


Im Gegensatz zur üblichen Absicherung, die NUR bei Insolvenz der Agentur oder des Veranstalters zum tragen kommt, deckt die 
UNIQA CHARTERAUSFALLVERSICHERUNG 
auch Schäden die durch andere Umstände entstehen können ab.


Versicherungsfall: 

Weder das gecharterte noch ein Ersatzschiff können vom Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt durch folgende Ursachen zur Verfügung gestellt werden:

- sollte zwischen Buchung und Antritt des Törns der vermittelte Vercharterer in 
   Insolvenz gehen, und eine Durchführung des Törns nicht möglich sein

- wegen Nichtweiterleitung der Kundengelder 

- durch einen Bootsunfall das Boot derart beschädigt bzw. wegen Boots- 
   untergang das vermittelte Boot nicht verfügbar sein und auch kein Ersatzboot 
   für den gebuchten Törn beschafft werden kann. 

( Ersatzschiff: Definition nach Allgem. Charterbedingungen: 
Eine in Größe, Kabinen- und Kojenanzahl sowie Ausstattung vergleichbare Yacht. Diese muss bis spätestens ¼ der vereinbarten Charterdauer, maximal 3 Tage, zur Verfügung gestellt werden. ) 
Regress möglich von UNIQA am Vercharterer ( Charterbasis ). 

Leistungen:
Bei Insolvenz/ Nichtweiterleitung der Kundengelder
Charterpreis ( max. EUR 5.000,- pro Woche, max. 15.000,- pro Törn )

Mehrkosten für Flüge, etc, höhere Charterkosten bis EUR 1.500,- pro Törn

Geltungsbereich: WELTWEIT

Ausschlüsse
Nicht versichert sind:

- Der Ausfall der Charter, sofern der Vercharterer dem Versicherten eine andere 
   Charteryacht mit gleicher Kabinenanzahl angeboten hat und dieser die 
   Ersatzyacht ablehnt.

- Der Ausfall der Charter aufgrund eines Zustandes, den der Versicherte selbst 
   zu verantworten hat.

- Minderungen des Charterpreises aufgrund von Unzufriedenheit oder fehlen von 
   zugesicherten Eigenschaften (wie z.B. Sauberkeit, Beiboot, Außenborder, 
   Zusatzsegel, etc.), sofern dadurch die Fahrtüchtigkeit der gecharterten 
   weiterhin sichergestellt ist.

- Ein zumutbarer Ausfall der Charter wegen zu später Rückgabe des 
   Vorcharterers oder einer Reparatur von 24 Std. pro Charterwoche.

- Charterpreise die nicht über Banktransferwege (Überweisungen / Kreditkarten) 
   und nicht direkt an den Vercharterer (Agentur oder Basis) gezahlt wurden.

Prämie: 2,1% der Chartergebühr

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