| UNIQA CHARTERAUSFALLVERSICHERUNG Im Gegensatz zur üblichen Absicherung, die NUR bei Insolvenz der Agentur oder des Veranstalters zum tragen kommt, deckt die UNIQA CHARTERAUSFALLVERSICHERUNG auch Schäden die durch andere Umstände entstehen können ab. Versicherungsfall: Weder das gecharterte noch ein Ersatzschiff können vom Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt durch folgende Ursachen zur Verfügung gestellt werden: - sollte zwischen Buchung und Antritt des Törns der vermittelte Vercharterer in Insolvenz gehen, und eine Durchführung des Törns nicht möglich sein - wegen Nichtweiterleitung der Kundengelder - durch einen Bootsunfall das Boot derart beschädigt bzw. wegen Boots- untergang das vermittelte Boot nicht verfügbar sein und auch kein Ersatzboot für den gebuchten Törn beschafft werden kann. ( Ersatzschiff: Definition nach Allgem. Charterbedingungen: Eine in Größe, Kabinen- und Kojenanzahl sowie Ausstattung vergleichbare Yacht. Diese muss bis spätestens ¼ der vereinbarten Charterdauer, maximal 3 Tage, zur Verfügung gestellt werden. ) Regress möglich von UNIQA am Vercharterer ( Charterbasis ). Leistungen: Bei Insolvenz/ Nichtweiterleitung der Kundengelder Charterpreis ( max. EUR 5.000,- pro Woche, max. 15.000,- pro Törn ) Mehrkosten für Flüge, etc, höhere Charterkosten bis EUR 1.500,- pro Törn Geltungsbereich: WELTWEIT Ausschlüsse Nicht versichert sind: - Der Ausfall der Charter, sofern der Vercharterer dem Versicherten eine andere Charteryacht mit gleicher Kabinenanzahl angeboten hat und dieser die Ersatzyacht ablehnt. - Der Ausfall der Charter aufgrund eines Zustandes, den der Versicherte selbst zu verantworten hat. - Minderungen des Charterpreises aufgrund von Unzufriedenheit oder fehlen von zugesicherten Eigenschaften (wie z.B. Sauberkeit, Beiboot, Außenborder, Zusatzsegel, etc.), sofern dadurch die Fahrtüchtigkeit der gecharterten weiterhin sichergestellt ist. - Ein zumutbarer Ausfall der Charter wegen zu später Rückgabe des Vorcharterers oder einer Reparatur von 24 Std. pro Charterwoche. - Charterpreise die nicht über Banktransferwege (Überweisungen / Kreditkarten) und nicht direkt an den Vercharterer (Agentur oder Basis) gezahlt wurden. Prämie: 2,1% der Chartergebühr |